Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Schwimmschule Friedrichs

Norderstraße 9

25566 Lägerdorf

Stand 11.09.2026

1. Vertragsabschluss

1.1 Die Anmeldung zu einem Schwimmkurs oder einer anderen Leistung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website der Schwimmschule Friedrichs. Die anmeldende Person handelt auch für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer.

1.2 Durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig anmelden“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den ausgewählten Kurs ab.

1.3 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Schwimmschule Friedrichs die Anmeldung per E-Mail bestätigt. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Buchung bestätigt wird.

1.4 Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ist der gewünschte Kurs bereits ausgebucht, kommt kein Vertrag zustande. Der Kunde wird darüber schnellstmöglich informiert.

2. Leistungen

2.1 Die Hauptleistungspflicht des Anbieters ist die Durchführung eines Schwimmkurses
im Rahmen eines Dienstvertrags. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf seiner Internet-Seite www.schwimmschule-friedrichs.de.

2.2 Ein Kurs besteht aus mehreren Terminen, an denen die einzelnen Kursstunden
durchgeführt werden.

3. Ausfall von Kursstunden und Ausschluss von Teilnehmern

3.1 Kann eine Kursstunde aufgrund einer Erkrankung des Kursleiters, einer kurzfristigen Schließung des Schwimmbades oder aus einem anderen von der Schwimmschule nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Kann kein Ersatztermin angeboten werden, wird die auf die ausgefallene Kursstunde entfallende Kursgebühr erstattet.

3.2 Wird die für einen Kurs angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Schwimmschule den Kurs absagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden vollständig erstattet. Alternativ kann dem Kunden die Teilnahme an einem anderen Kurs angeboten werden. Die Teilnahme an einem Ersatzkurs ist freiwillig.

3.3 Teilnehmer können bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, die Haus- oder Badeordnung oder bei einer Gefährdung anderer Personen vom weiteren Kurs ausgeschlossen werden. Außer bei einer unmittelbaren Gefahr soll zuvor eine Verwarnung ausgesprochen werden.

3.4 Bei einem berechtigten Ausschluss werden bereits durchgeführte Kursstunden nicht erstattet. Hinsichtlich der noch ausstehenden Kursstunden bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass der Schwimmschule kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Rücktritt des Kunden/Stornogebühr

4.1 Der Kunde kann vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden.

4.2 Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornokosten:

• mehr als sechs Wochen vor Kursbeginn: 20,00 Euro
• sechs bis mehr als drei Wochen vor Kursbeginn: 30 % der Kursgebühr
• drei Wochen oder weniger vor Kursbeginn: 60 % der Kursgebühr

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schwimmschule kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.3 Bei einer privaten Einzelstunde kann bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen werden 80 % der vereinbarten Gebühr berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.4 Bricht ein Teilnehmer einen bereits begonnenen Kurs aus persönlichen Gründen ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

4.5 Widerrufsrecht

Bei Schwimmkursen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das unter den Punkten 4.1 bis 4.4 eingeräumte Rücktrittsrecht bleibt hiervon unberührt.

5. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Aufgrund der festgelegten Kurszeiten und –tagen ist der Anbieter nicht verpflichtet, aufgrund
des Nichterscheinens oder der Krankheit des Teilnehmers versäumte Kursstunden
nachzuholen bzw. einen Alternativtermin in einem anderen Kurs anzubieten oder die
Kursgebühr zurückzuerstatten.

6. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

6.1 Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an den Kursleiter am vereinbarten Treffpunkt und endet mit der persönlichen Rückgabe des Kindes an die Erziehungsberechtigten oder eine zuvor benannte abholberechtigte Person.

6.2 Vor der Übergabe und nach der Rückgabe liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Dies gilt ebenfalls für Umkleide-, Dusch- und Wartezeiten, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

6.3 Die Kinder müssen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben und nach Kursende wieder abgeholt werden. Verspätungen oder Änderungen bei der Abholung müssen dem Kursleiter unverzüglich mitgeteilt werden.

6.4 Die Teilnehmer müssen den Sicherheitsanweisungen des Kursleiters sowie den Anweisungen des Schwimmbadpersonals Folge leisten.

7. Angaben über den Gesundheitszustand

7.1 Die Erziehungsberechtigten müssen die Schwimmschule vor Kursbeginn über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, ansteckende Erkrankungen und notwendige Medikamente informieren, soweit diese Angaben für die sichere Teilnahme am Schwimmkurs erforderlich sind.

7.2 Veränderungen des Gesundheitszustandes, die sich auf die sichere Kursteilnahme auswirken können, müssen dem Kursleiter unverzüglich mitgeteilt werden.

7.3 Teilnehmer dürfen nicht am Kurs teilnehmen, wenn aufgrund einer Erkrankung eine sichere Teilnahme nicht möglich ist oder eine Ansteckungsgefahr für andere Personen besteht. Im Zweifelsfall wird eine ärztliche Abklärung empfohlen.

7.4 Der Anbieter darf einen Teilnehmer vorübergehend von der Teilnahme ausschließen, wenn konkrete gesundheitliche Bedenken bestehen. Für dadurch versäumte Kursstunden gilt Punkt 5 dieser AGB.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Höhe der Kursgebühr und der Zahlungstermin ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung und der Anmeldebestätigung. Die Kursgebühr ist im Voraus und spätestens bis zu dem dort genannten Termin zu zahlen.

8.2 Die Zahlung erfolgt auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang des vollständigen Betrages auf dem Konto der Schwimmschule Friedrichs.

8.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Schwimmschule die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen und die tatsächlich entstandenen erforderlichen Mahnkosten verlangen.

8.4 Erfolgt die Zahlung auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht, darf die Schwimmschule vom Vertrag zurücktreten und den Kursplatz anderweitig vergeben.

9. Versicherungsschutz und Haftung

9.1 Die Schwimmschule Friedrichs unterhält für ihre Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ob ein Schaden vom Versicherungsschutz umfasst ist, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und den Umständen des Einzelfalls.

9.2 Vor Beginn und nach Ende der Kursstunde liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Eltern und Begleitpersonen müssen die Haus- und Badeordnung sowie die Anweisungen des Schwimmbadpersonals beachten.

9.3 Die Haftung der Schwimmschule Friedrichs richtet sich nach den Regelungen in Punkt 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.4 Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen wird keine Verwahrung übernommen. Eine Haftung für deren Verlust oder Beschädigung besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Regelungen in Punkt 10.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt ebenfalls für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

10.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11. Medizinische Versorgung

11.1 Bei einer Erkrankung, Verletzung oder einem sonstigen medizinischen Notfall ist der Kursleiter berechtigt, erforderliche Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen und bei Bedarf den Rettungsdienst zu verständigen. Die Erziehungsberechtigten werden so schnell wie möglich informiert.

11.2 Benötigt ein Teilnehmer ein Notfallmedikament, müssen die Erziehungsberechtigten den Kursleiter vor Kursbeginn darüber informieren. Die Übergabe, Aufbewahrung und mögliche Anwendung eines solchen Medikaments bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Absprache.

11.3 Die Übernahme möglicher Kosten für einen Rettungsdiensteinsatz, eine medizinische Behandlung oder einen Heimtransport richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem jeweils bestehenden Versicherungsschutz.

12. Verhalten im Schwimmbad

12.1 Den Weisungen des Anbieters bzw. des Kursleiters, die zum Schutz und zur Sicherung
der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer sowie anderer Badegäste notwendig sind, sind
ausnahmslos Folge zu leisten.

12.2 Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet, sich an die jeweilig im Schwimmbad
bestehende Hausordnung zu halten. Diese hängen in allen Schwimmbädern leserlich aus.
Weisungen des Personals im Schwimmbad sind in jedem Fall Folge zu leisten.

13. Film- und Fotoaufnahmen, Internet

13.1 Private Film- und Fotoaufnahmen durch Eltern oder Begleitpersonen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kursleiter und ausschließlich außerhalb der Duschen, Toiletten und Umkleideräume gestattet. Andere Personen dürfen nur mit deren vorheriger Zustimmung beziehungsweise der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten erkennbar aufgenommen werden.

13.2 Film- und Fotoaufnahmen durch die Schwimmschule sowie deren Veröffentlichung zu Werbe- oder Öffentlichkeitszwecken erfolgen ausschließlich nach einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung. Die Verweigerung oder der Widerruf der Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Schwimmkurs. Ein Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

14. Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Kontakt- und Anmeldedaten, sowie über die Rechte der betroffenen Personen finden sich in der Datenschutzerklärung der Schwimmschule Friedrichs. Diese ist jederzeit unter www.schwimmschule-friedrichs.de/datenschutz abrufbar.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.